- Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Für die Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten ausschließlich diese
Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin
enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung
wirksam. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Vertragspartner (Kunde) i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB.
- Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung
erfolgt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben
im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben
zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung
der Ware an den Kunden erklärt werden. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der
Annahmeerklärung gem. § 151 BGB.
2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer
handelt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware
oder Leistung. Sollte es uns nicht möglich sein, das Angebot des Kunden anzunehmen, wird
dieser in jedem Fall unverzüglich informiert. Eine etwaige bereits erbrachte Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
2.5 Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext
von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
Spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages, bei Waren spätestens
bei Lieferung an den Verbraucher, wird diesem der Vertragstext nebst aller erforderlichen
Informationen und den AGB in Textform mitgeteilt.
- Lieferfrist und Leistungspflicht
3.1 Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung
durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht
auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Insbesondere gilt dies bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
3.2 Gleiches (siehe Ziff. 3.1.) gilt, wenn aufgrund höherer Gewalt oder anderen Ereignissen
die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu
vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung,
Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, wesentliche Störungen im Straßenverkehr
und behördliche Anordnungen, die unserem Betriebsrisiko nicht zuzurechnen sind. Der Kunde
wird in diesem Fall unverzüglich über die fehlende Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit
unterrichtet.
3.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an
ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Machen wir von diesem Recht Gebrauch,
werden Transportkosten nur einmalig erhoben.
- Eigentumsvorbehalt
4.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
4.2 Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware)
bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung
vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden
Teil der Sicherungsrechte freigeben.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns offensichtliche
Mängel nach Erkennen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4.4. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung untersagt.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer
Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügung sowie etwaige Beschädigungen
oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie
den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4.6 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang nur unter der
Bedingung weiterzuveräußern, dass der Kunde (Wiederverkäufer) von dem Dritten
Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Dritten erstübergeht,
wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
4.7 Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine
künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten mit allen
Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber bis zur Höhe
unserer Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen
mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware
ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde mit Vorrang vor der übrigen Forderung
denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem uns in Rechnung gestellten Preis der
Vorbehaltsware entspricht. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten
Interesses hat uns der Kunde die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Dritten erforderlichen
Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
4.8 Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der
Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei
Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest
oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende
Zahlungsunfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu
widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer
angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten
sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Dritten verlangen.
4.9 Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen
Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
(im Folgenden: Verarbeitung) erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Der Kunde verwahrt
die neue Sache für uns - wenn der Kunde Unternehmer ist: mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.
4.10 Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen steht uns
Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des
Wertes der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen (im Folgenden: verarbeiteten) Vorbehaltsware
zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der
Kunde Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind sich der Kunde und wir darüber einig,
dass der Kunde uns Miteigentum an der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt
der Verarbeitung einräumt. Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache
tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten
mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Abtretung
gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der
verarbeiteten Vorbehaltsware entspricht. Der an uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig
zu befriedigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug,
Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten
Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden,
sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem können
wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung
offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung
durch den Kunden gegenüber dem Dritten verlangen.
4.11 Verbindet der Kunde die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so
tritt er seine Forderung, auch die, welche ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht,
mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen
Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.
4.12 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem
Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur
Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
Gleiches gilt bei Verletzung der Pflichten gem. Ziff. 4.3 4.4 sowie 4.5.
- Vergütung
5.1 Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Bei Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Verpackungs- und
Versandkostenpauschale in Höhe von mindestens 15,00 €. Bei Nachweis höherer Kosten
hat der Kunde diese zu tragen. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der
Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
5.2 Mit Erhalt der Ware ist der Kaufpreis sofort fällig, sofern nicht ein anderes
Zahlungsziel vereinbart wurde.
5.3 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Leistungsort, Gefahrenübergang, Haftung
6.1 Leistungsort ist der Geschäftssitz der XPOINT COMPUTERSERVICE OHG (Heiko Böhm
und Partner) in Berlin.
6.2 Sofern auf Wunsch des Kunden eine Lieferung erfolgt, sind genannte Liefertermine freibleibend.
Die Anlieferung erfolgt ausschließlich auf Wunsch und Rechnung des Käufers.
6.3 Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
6.4 Ist der Käufer Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit der Übergabe der Sache auf
den Käufer über.
6.5 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug mit der Annahme ist.
6.6 Wir haften für von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
sowie für jede schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf die Höhe typischer vorhersehbarer
Schäden begrenzt. Darüber hinaus haften wir nur für von uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden
und entgangenem Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Kosten für die Rücksendung bei Verbraucherverträgen nach Widerruf
Der Verbraucher hat - soweit die Ware durch Paket versandt werden kann - bei Ausübung seines
Widerrufsrechts bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40,00 € die Kosten der
Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
- Gewährleistung
8.1 Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden - soweit er nicht Verbraucher ist -
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.3 Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel nach Erkennen unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten die Vorschriften des § 377 HGB.
8.4 Veränderte oder auf Wunsch des Kunden extra angefertigte Waren sowie PC-Software sind
von einer Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
8.5 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware
beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache (= Wertdifferenz zur mangelfreien Sache). Dies
gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
8.6 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der
Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der
Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8.7 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur
die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8.8 Erhält der Unternehmer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung
einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
8.9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben
hiervon unberührt.
- Datenschutz
Zum Zwecke der Vertragserfüllung stimmt der Kunde der elektronischen Speicherung
personenbezogener Daten zu. Diese Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden
Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. Sie werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst
übermittelt, wenn dies zur Vertragserfüllung und zu Abrechungszwecken erforderlich ist
oder der Auftraggeber zuvor eingewilligt hat. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Eine
Weitergabe an Dritte außerhalb dieses Rahmens ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für
die Weitergabe an Dritte zu allgemeinen Werbezwecken oder der Markt- und Meinungsforschung.
- Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (email) verständigen, erkennen sie
die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen
nach Maßgabe folgender Bestimmungen an:
In der email dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch
Anonymisierung umgangen werden, d.h. sie muss den Namen und die email-Adresse des Absenders,
den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders
als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene email gilt
vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Vertragspartner stammend.
- Schlussbestimmungen
11.1 Hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis,
gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrages, ist das deutsche
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Erfüllungsort. Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
Bedingungen im Übrigen nicht berührt.