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XPoint Computerservice

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der XPoint Computerservice GmbH

  1. Allgemeines - Geltungsbereich

    1.1 Für die Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

    1.2 Vertragspartner (Kunde) i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB.

  2. Vertragsschluss

    2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

    2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung gem. § 151 BGB.

    2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

    2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung. Sollte es uns nicht möglich sein, das Angebot des Kunden anzunehmen, wird dieser in jedem Fall unverzüglich informiert. Eine etwaige bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

    2.5 Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, wird diesem der Vertragstext nebst aller erforderlichen Informationen und den AGB in Textform mitgeteilt.

  3. Lieferfrist und Leistungspflicht

    3.1 Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Insbesondere gilt dies bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

    3.2 Gleiches (siehe Ziff. 3.1.) gilt, wenn aufgrund höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, wesentliche Störungen im Straßenverkehr und behördliche Anordnungen, die unserem Betriebsrisiko nicht zuzurechnen sind. Der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich über die fehlende Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit unterrichtet.

    3.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, werden Transportkosten nur einmalig erhoben.

  4. Eigentumsvorbehalt

    4.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

    4.2 Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

    4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel nach Erkennen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

    4.4. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt.

    4.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

    4.6 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang nur unter der Bedingung weiterzuveräußern, dass der Kunde (Wiederverkäufer) von dem Dritten Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Dritten erstübergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

    4.7 Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber bis zur Höhe unserer Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat uns der Kunde die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Dritten erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

    4.8 Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Dritten verlangen.

    4.9 Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden: Verarbeitung) erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Der Kunde verwahrt die neue Sache für uns - wenn der Kunde Unternehmer ist: mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.

    4.10 Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen (im Folgenden: verarbeiteten) Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind sich der Kunde und wir darüber einig, dass der Kunde uns Miteigentum an der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware entspricht. Der an uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Dritten verlangen.

    4.11 Verbindet der Kunde die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er seine Forderung, auch die, welche ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.

    4.12 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Gleiches gilt bei Verletzung der Pflichten gem. Ziff. 4.3 4.4 sowie 4.5.

  5. Vergütung

    5.1 Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Bei Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Verpackungs- und Versandkostenpauschale in Höhe von mindestens 15,00 €. Bei Nachweis höherer Kosten hat der Kunde diese zu tragen. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

    5.2 Mit Erhalt der Ware ist der Kaufpreis sofort fällig, sofern nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

    5.3 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  6. Leistungsort, Gefahrenübergang, Haftung

    6.1 Leistungsort ist der Geschäftssitz der XPOINT COMPUTERSERVICE OHG (Heiko Böhm und Partner) in Berlin.

    6.2 Sofern auf Wunsch des Kunden eine Lieferung erfolgt, sind genannte Liefertermine freibleibend. Die Anlieferung erfolgt ausschließlich auf Wunsch und Rechnung des Käufers.

    6.3 Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

    6.4 Ist der Käufer Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

    6.5 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug mit der Annahme ist.

    6.6 Wir haften für von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für jede schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf die Höhe typischer vorhersehbarer Schäden begrenzt. Darüber hinaus haften wir nur für von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  7. Kosten für die Rücksendung bei Verbraucherverträgen nach Widerruf

    Der Verbraucher hat - soweit die Ware durch Paket versandt werden kann - bei Ausübung seines Widerrufsrechts bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40,00 € die Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

  8. Gewährleistung

    8.1 Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

    8.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden - soweit er nicht Verbraucher ist - jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

    8.3 Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel nach Erkennen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten die Vorschriften des § 377 HGB.

    8.4 Veränderte oder auf Wunsch des Kunden extra angefertigte Waren sowie PC-Software sind von einer Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.

    8.5 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache (= Wertdifferenz zur mangelfreien Sache). Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

    8.6 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

    8.7 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

    8.8 Erhält der Unternehmer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

    8.9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

  9. Datenschutz

    Zum Zwecke der Vertragserfüllung stimmt der Kunde der elektronischen Speicherung personenbezogener Daten zu. Diese Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze genutzt und verarbeitet. Sie werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zur Vertragserfüllung und zu Abrechungszwecken erforderlich ist oder der Auftraggeber zuvor eingewilligt hat. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb dieses Rahmens ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Weitergabe an Dritte zu allgemeinen Werbezwecken oder der Markt- und Meinungsforschung.

  10. Mitteilungen

    Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (email) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe folgender Bestimmungen an:

    In der email dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden, d.h. sie muss den Namen und die email-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene email gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Vertragspartner stammend.

  11. Schlussbestimmungen

    11.1 Hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrages, ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

  12. 11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Erfüllungsort. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

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